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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Ein Vergleich mit dem Vormieter ist auch für den Nachmieter bindend
Mietpreisbremse und Vormiete
GE 6/2025, S. 271 - Der Vermieter darf bei Neuabschluss eines Mietvertrages die Vormiete verlangen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich überschritten wird. Die Vormiete muss allerdings rechtlich geschuldet sein, was für jede Einigung während des Mietverhältnisses über die Miethöhe gilt.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 8/25 - 13./14. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 8/25 - 13./14. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 7/25 - 11./12. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 6/25 - 9./10. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 5/25 - 7./8. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/25 - 5./6. Kalenderwoche
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Versammlung der Wohnungseigentümer: Ladung durch einen nicht ermächtigten Wohnungseigentümer
Sind die gefassten Beschlüsse nichtig oder nur anfechtbar?
GE 5/2025, S. 222 - Nach § 24 Abs. 1 WEG ist die Versammlung (wenigstens) einmal im Jahr von der Verwaltung einzuberufen (die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen). Subsidiär kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer handeln (§ 24 Abs. 3 WEG). Was aber gilt, wenn ein Wohnungseigentümer lädt, der nicht ermächtigt ist?
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Gerichtsvollzieher muss keine Ermittlungen bei Nachbarn anstellen
Schuldners Aufenthaltsort unbekannt
GE 5/2025, S. 220 - Das AG Wuppertal (JBüro 2019, 660) hatte den Gerichtsvollzieher für verpflichtet gehalten, auch bei Wohnungsnachbarn des Schuldners Ermittlungen zu dessen Aufenthaltsort durchzuführen. Das Amtsgericht München hält das für einen Verstoß gegen den Datenschutz.
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Die Einsicht in Zahlungsbelege muss konkret verlangt werden
Betriebskostenabrechnung
GE 5/2025, S. 219 - Der Bundesgerichtshof (GE 2021, 113) hatte entschieden, dass das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung sich auch auf die Zahlungsbelege erstreckt. Verlangt er allerdings nur Belegeinsicht, müssen die Zahlungsbelege nicht vorgelegt werden – so das Amtsgericht Remscheid.
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